CDU Teningen: Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde
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5. Oktober 2015
Auch in Teningen Flüchtlingsunterbringung

  Einhellige Meinung der Teilnehmer der CDU-Versammlung war, dass in nächster Zeit das Flüchtlingsproblem auch die Gemeinde beschäftigen wird. Die Erstunterbringung im Land könne organisiert werden, aber die Anschlussunterbringung sei das Problem. Der Landkreis, der etwa 1670 Flüchtlinge aufnehmen muss, hat für die Gemeinden einen Verteilungsschlüssel von 1,5 Prozent der Einwohnerzahl festgelegt. Danach muss Teningen derzeit etwa 175 Asylsuchende aufnehmen. Leider fehlen in Teningen bis Ende des Jahres noch rund 90 Plätze zur Unterbringung dieser Asylsuchenden. Es gebe zwar private Investoren, die leerstehende Häuser oder Wohungen zur Vermietung zur Verfügung stellten. Das reiche aber nicht aus.

  Deshalb müsse die Gemeinde wohl selbst entsprechend bauen. Man möchte nicht wie etwa Herbolzheim nach dem so genannten Offenburger Modell spezielle Häuser für Flüchtlinge bauen, sondern lieber "normale" Sozialwohnungen, die man dann später auch für hiesige Bürger als Sozialwohungen verwenden könne.

  Die CDU Teningen sieht sehr wohl die Pflicht zur Hilfe.
„Für die CDU Teningen steht aus christlicher und rechtsstaatlicher Verantwortung heraus außer Frage, dass unsere Gesellschaft den Flüchtlingen aus Kriegsgebieten helfen muss“, stellte Gerd Winterbauer klar. Es sei eine menschliche und würdige Unterbringung zu gewährleisten. Durch verschiedene Maßnahmen müsse die Intergration der anerkannten Flüchtlinge angestrebt werden. So besuchen in Köndringen Kinder den Kindergarten und Schulkinder gehen in die Vorbereitungsklasse. Peter Schalk meinte dazu, den aufgenommenen Flüchtlingen sollte möglichst früh ein Schriftstück mit dem Überblick über unser demokratisches und gesellschaftliches Zusammenleben überreicht werden, und zwar in ihrer Landessprache, eventuell auch als App fürs Handy. Denn, so ergänzte Dieter Arnold, seien in den Herkunftsländern der Flüchtlinge die Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung und Toleranz oftmals nicht bekannt, ebenso die Schulpflicht und der Vorrang der staatlichen Gesetze vor religiösen Regeln.

  Was aber die Hilfe für anerkannte Asylanten im Landkreis erschwere, sei die große Zahl von Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsländern. Sie machten im Landreis etwa die Hälfte aller Zugeteilten aus. Für die Rückführung dieser auch nach dem Grundgesetz nicht berechtigten Wirtschaftsflüchlinge ist das Land zuständig. Leider hat Baden-Württemberg im ersten Halbjahr dieses Jahres nur 880 Flüchtlinge aus dem Westbalkan zurückgeschickt. Hier müsse von der Landesregierung ein Umdenken stattfinden und tatsächlich auch rückgeführt werden. Denn die Gemeinden stoßen an ihre Grenzen. Und die Hälfte der Plätze und der ganzen Versorgung und Betreuung werde von Personen gefordert, die keinen Anspruch auf Asyl hätten.

  Auch fragte man, wie es sein könne, dass etwa im März allein in Baden-Württemberg 15 000 nicht registrierte Ayslanten lebten. Zur Eingliederung und zur Hilfe müsse man zu einem ordentlichen Verfahren kommen.




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