Christlich
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Ergebnisse
der Bürgermeisterwahl am 7. Mai 2017 -
korrigierte Wahlbeteiligungen in den
Bezirken
Die Gemeinde veröffentlichte
im Amtsblatt am 10.5.2017 Seite 3 zu den
Wahlbeteiligungen in den Wahlbezirken geringere
Zahlen. Der Fehler liegt
darin, dass zur Berechnung ALLE Wahlberechtigten
als 100 % genommen werden. Das darf man aber
nicht. Denn es haben ja viele Bürger die
Briefwahl beantragt, und diese wurden mit einem
Sperrvermerk im Wählerverzeichnis des Wahllokals
versehen. Sie dürfen also gar nicht im Wahllokal
wählen. Also muss man als "100 %
Wahlberechtigte" (im Wahllokal) nur diejenigen
OHNE Sperrvermerk im Wählerverzeichnis nehmen. Am Beispiel Köndringen
Schule kann man es leicht aufzeigen: Man sieht: so schlecht, wie
im Amtsblatt angegeben, war die Wahlbeteiligung
in den Bezirken dann doch nicht! |
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