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26. November 2012 

Sanierung des Hochhauses - Planung und Bauüberwachung:
Dafür Honorar von 254 000 Euro angebracht?


Die
                          Sanierung dieses Hochhauses im Teninger
                          Oberdorf wird geplantAus der Gemeinderatssitzung Teningen vom 20.11.2012

Der Gemeinderat Teningen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.11.2012 den Auftrag zur Planung der energetischen Sanierung des Gemeindewohnhauses Albrecht-Dürer-Str. 32 („Hochhaus“) vergeben. Die Aufträge gingen an das Architekturbüro Nagel und das Ingenieurbüro für Haustechnik Krebser und Freyler, beide sind in Teningen ansässig. Die technische Notwendigkeit zur Generalsanierung des Wohnhauses ist im der Gemeindeverwaltung und im Gemeinderat unstrittig.

CDU-Gemeinderat Dr. Peter Schalk hatte in der Sitzung folgende Sachverhalte angesprochen:


Beschluss zur Sanierung des Hochhauses

Aufgrund der schwierigen Haushaltslage der vergangenen Jahre und der grundsätzlichen Frage zur Immobilienbewirtschaftung wurde seit 2010 die Sanierung im Haushalt mit einem Sperrvermerk versehen. D. h. ohne Aufhebung dieses Sperrvermerkes durch den Gemeinderat, kann die Maßnahme nicht durchgeführt werden. Gemeindekämmerin Evelyne Glöckler bestätigte die bestehende Wirksamkeit des Sperrvermerks. Die Planung erfolgt nun ohne Sanierungsbeschluss.

Vergabe von Ingenieurleistungen

Die Gemeinde als öffentlich-rechtlicher Auftraggeber hat sich bei der Vergabe der Ingenieurleistungen an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie an das öffentliche Vergaberecht (VOB) zu halten. Dadurch verfügt die Gemeinde nicht über die Möglichkeiten der Privatwirtschaft, Aufträge zu verhandeln. Es sei denn, die Gemeinde beschließt, die Wohnraumbewirtschaftung z. B. in einen Eigenbetrieb auszulagern wie dies in einer gesonderten Gemeinderatssitzung diskutiert wurde. Die Fachleute sehen in einem nicht-öffentlichen Betrieb eine erhebliche Kostenreduzierung in der Gebäudebewirtschaftung.

Höhe der Honorare

An der Leistungsfähigkeit der beiden Planungsbüros bestehen keinerlei Zweifel. Die Honorarvorschläge sind gemäß HOAI jedoch komplett von der Grundlagenermittlung bis zur Bauüberwachung angesetzt worden. In der Summe geht es insgesamt um rd. 254.000 EUR für ein Sanierungsvorhaben von knapp 2,0 Mio EUR. In den vergangenen Jahren haben beide Büros die Sanierung von fünf Wohngebäuden der Gemeinde geplant. Dabei entstehen durch vergleichbare Objektbedingungen teilweise Wiederholungsplanungen, die zu einer Kosteneinsparung für die Büros führen. Des Weiteren ergeben sich durch diese eingespielte Arbeitsgemeinschaft Synergieeffekte in der Planung und Ausführung, aus denen weitere Kostenreduzierungen entstehen. Im Ergebnis steht die Frage im Raum, wie viel die Gemeinde von dieser Kosteneinsparung erhält. Die Honorarodnung (HOAI) ist KEIN Gesetz, sondern eine "Ordnung" mit Vorschlägen, über die sehr wohl verhandelt werden könnte. Im nun 6. Auftrag für eine Gebäudesanierung kann auch ein preisliches Entgegenkommen der beiden Büros erwartet werden.

Bei den Umbauzuschlägen auf die Honorare unterscheiden sich bei beiden Büros mit 10 % bzw. 20% erheblich. Die Berechtigung wie auch die Höhe konnte in der Sitzung nicht geklärt werden.

Die Gemeindeverwaltung wurde von der CDU aufgefordert, bei den Planungsbüros die Honorarvorschläge nach zu verhandeln.

In dem Artikel der Badischen Zeitung vom 23. November 2012 wird der obige Sachverhalt überhaupt nicht dargestellt, über die Gründe kann man spekulieren. Die CDU hält es für wichtig, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger die Kosten der Gemeinde für Bauvorhaben zu hinterfragen und auf eine Kosteneinsparung hinzuarbeiten.


Fotos: Dieter Arnold



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